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Straßenausbaubeiträge - kurz- und bündig als Video


Landesweiter Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge

Die derzeitigen Positionen der Fraktionen ist in nachstehender Tabelle dargestellt. 

Die Positionen vor Ort in den Kommunen stellen sich zum Teil anders dar !


... es kann jeden (be)treffen - wann sind Sie dran?

(Zeichnung einer betroffenen Familie)


Wenn Sie in gewissen Städten oder Gemeinden Deutschlands ein Haus oder ein Grundstück besitzen, kann die Gemeinde Sie bei einer Erneuerung oder einem Ausbau der Straße vor Ihrem Haus heftigst zur Kasse bitten - vier- und fünfstellige "Straßenausbaubeiträge" sind heute die Regel. Grundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes. 

Wir wehren uns gegen diese Ungerechtigkeit und Abzocke. Jeder Hauseigentümer hat mit dem bundesweit einheitlich geregelten „Erschließungsbeitrag“ seinerzeit für eine neue Straße vor seinem Haus bezahlt. Die er auch in 100 Jahren bei normaler Nutzung niemals zerstören kann. Er ist also der Geschädigte! Und - gegenüber anderen Straßenbenutzern hat er keinen besonderen Vorteil. Trotzdem soll er für etwas bezahlen, 

(1) das er schon einmal bezahlt hat, 

(2) das er nicht kaputt gemacht hat, und 

(3) das ihm überhaupt nicht gehört. 

Denn Gemeindestraßen gehören der Gemeinde. Die verpflichtet ist, ihre Straßen instandzuhalten. Was sie regelmässig nicht tut! Überall in Deutschland gibt es Widerstand. Erste Erfolge sind sichtbar: Berlin, Dresden, München, Hamburg haben ihre Strassenausbaubeitragssatzungen (STRABS) abgeschafft. Viele Gemeinden wehren sich heftigst gegen die „Diktatur“ der Landesinnenminister und weigern sich, Straßenbeitragssatzungen überhaupt erst einzuführen.